Agb

Stand 02.09.2020
Für den Unterricht bei der Musikschule Kinderspiel gelten die folgenden Bedingungen.

 

1. Probestunde

Die Schüler können eine Probestunde belegen. Möchte die Schülerin/ der Schüler nach der Probestunde den Unterricht fortsetzten, so gilt die Probestunde als erste Stunde des Unterrichtsvertrages. Falls die Schülerin / der Schüler den Unterricht nicht fortsetzten will, ist die Probestunde kostenfrei.
2. Probezeit
Es gilt eine Probezeit von 2 Monaten ab der ersten Unterrichtsstunde. In dieser Probezeit kann der Unterricht mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
3. Dauer und Kündigung
Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Nach Ablauf der Probezeit kann der Unterrichtsvertrag unter Einhaltung einer sechswöchigen Frist zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss mit einer Frist von 6 Wochen per E-Mail an die Musikschule erfolgen.
4. Entgelt
Der Monatsbetrag errechnet sich aus einem Jahresentgelt für den Unterricht, welches in 12 monatlichen Raten zu zahlen ist. Es sind 36 Unterrichtseinheiten jährlich veranschlagt. In das Jahresentgelt sind somit die unterrichtsfreien Zeiten einkalkuliert. Der Monatsbetrag ist deshalb auch in der unterrichtsfreien Zeit zu begleichen, d.h. auch für Feiertage und Ferien. Das Entgelt für den Unterricht richtet sich nach den aktuellen Preisen. Änderungen der Preise teilt die Musikschule dem Auftraggeber unverzüglich mit.
5. Zahlungsmodalitäten
Das Unterrichtsentgelt wird jeweils vorab bis zum 5. des laufenden Monats vom angegebenen Konto abgebucht. Kosten für Rückbuchungen bei fehlender Kontodeckung trägt der Auftraggeber.
6. Ferien und Feiertage
An gesetzlichen Feiertagen und während der offiziellen Schulferien findet kein Unterricht statt. Die Entgeltpflicht bleibt während der unterrichtsfreien Zeit bestehen.
7. Unterrichtsausfall / Krankheit
Bei Ausfall der Lehrerkraft bemüht sich die Musikschule um eine Vertretung. Fällt die reguläre Unterrichtsstunde aus, werden 1/4 des Monatsbetrags weniger pro entfallene Unterrichtstunde berechnet. Bei Absage oder Nichterscheinen der Schülerin / des Schülers zum Unterricht, besteht kein Anspruch auf Nachholunterricht. Der Entgeltanspruch bleibt bestehen.
8. Unterrichtsort
Der Unterricht findet in den Musikwerkstätten der Musikschule bei Phorms Berlin Süd statt. Die Schülerin / der Schüler ist über die Musikschule nicht unfallversichert.

agb kurz erklärt: Warum ist das so?

 

 Warum ist das monatliche Entgelt auch in der Zeit fällig, in der kein Unterricht statt findet?

Der Monatsbetrag errechnet sich aus einem Jahresentgelt für den Unterricht, welches Sie in 12 monatlichen Raten zahlen können. Es sind 36 Unterrichtseinheiten jährlich veranschlagt - in das Jahresentgelt sind somit die unterrichtsfreien Zeiten einkalkuliert. Der Monatsbetrag ist deshalb auch in der unterrichtsfreien Zeit zu begleichen, d.h. auch bei Feiertagen und Ferien.

 

Und wenn mein Kind nach ein paar Wochen merkt, das es doch kein Instrument spielen möchte?

Dafür gibt es eine Probezeit von 2 Monaten. In dieser Probezeit kann der Unterricht mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Falls Ihr Kind merkt, das es doch lieber ein anderes Instrument lernen will, kann es auch nach der Probezeit noch das Instrument wechseln. Und der Ausstieg zum Halbjahr ist weiterhin jederzeit möglich.